Mein Bahntipp #66: Waffen- und Messerverbote in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs
Warum in die Ferne schweifen... auch daheim geht es jetzt zur Sache!
"Die Verordnung der Landesregierung sieht ein Verbot für das Führen von Waffen und Messern in sämtlichen Verkehrsmitteln des ÖPNV auf dem Gebiet des Landes
Baden-Württemberg vor. Ausgenommen davon sind beispielsweise Einsatzkräfte des Ret-tungsdienstes, der Feuerwehr und des Zivil- und Katastrophenschutzes im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit sowie Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege, der Jagd, der Fischerei oder der Ausübung des Sports führen."
https://im.baden-wuerttemberg.de/de/ser ... ahverkehrs
Fallen Pilgernde evtl. unter "Brauchtumspflege"? Dann könnte das Mitführen des Pilgerausweises hilfreich sein.
Immerhin fallen TGV, ICE und IC nicht unter ÖPNV, aber wehe, man steigt aus.
Hilfe naht!
"Von dem Verbot ausgenommen sind Personen, die ein Messer
nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern."
"Eine Waffe ist
nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.
Ein Messer ist
nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann."
Ujuj:
"Verstöße gegen das Verbot des Führens von Waffen und Messern stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden."