Zur Beschränkung des Themas "Aktuelle Corona-Warnhinweise"

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Camineiro
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Re: Zur Beschränkung des Themas "Aktuelle Corona-Warnhinweise"

Beitrag von Camineiro »

Raimund Joos hat geschrieben: 31. Jul 2020, 12:04
Camineiro hat geschrieben: 31. Jul 2020, 11:56
Raimund Joos hat geschrieben: 31. Jul 2020, 10:47
...

Da ja Tests für Rückkehrer bald verpflichtend sein werden ist es kaum anzunehmen dass jemand wie von dem Jornalisten befürchtet wie in England in Quarantäne muß nur weil er aus dem Land kommt, sondern nur dann wenn er wie am Flughafen tatsächlch positiv getestet wird.

...
Das scheint so nicht richtig zu sein.

Einreisende aus Risikogebieten müssen sich grundsätzlich in 14-tägige Quarantäne begeben.
(Quelle: Bundesgesundheitsministerium)

Da das RKI die spanischen autonomen Gemeinschaften Katalonien, Aragon und Navarra seit heute als Risikogebiete einstuft, sind Rückreisende aus diesen Regionen davon betroffen.
Das Dokument wurde bereits im Juni erstellt ... unter Punkt 4 findet sich dort folgende Einschränkung:

4.Von diesen Regelungen sind nur Personen ausgenommen,die (........) durch ein ärztliches Zeugnisbelegen können, dass sie innerhalb von 48 StundenvorderEinreise negativ auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2getestetworden sind. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine Testung stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut unter https://www.rki.de/covid-19-testsveröffentlichtenStaat durchgeführt wurde.
Diese Einschränkung ist für Einreisende nicht zutreffend, da der Test am Flughafen nicht 48 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde.
Der Test am Flughafen würde eine nur kurz zurückliegende Infektion nicht anzeigen.
Daher muss zu einem späteren Zeitpunkt ein weiterer Test zuhause beim Hausarzt erfolgen, um eine Infektion sicher auszuschließen.

Ich verweise nochmal auf das Interview mit der Virologin Prof. Ulrike Protzer in der ZDF-Sendung Dunja Hayali (s. vorheriger Beitrag).


P.S.: Zuwiderhandlungen gegen die Quarantäne sind übrigens kein Kavaliersdelikt.
Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne können mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden!

Quelle: RKI
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CyrusField
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Re: Zur Beschränkung des Themas "Aktuelle Corona-Warnhinweise"

Beitrag von CyrusField »

Raimund Joos hat geschrieben: 31. Jul 2020, 12:04 4.Von diesen Regelungen sind nur Personen ausgenommen,die (........) durch ein ärztliches Zeugnisbelegen können, dass sie innerhalb von 48 StundenvorderEinreise negativ auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2getestetworden sind. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine Testung stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut unter https://www.rki.de/covid-19-testsveröffentlichtenStaat durchgeführt wurde.
Ja - 48h *VOR* der Einreise. Das bringt also Touristen nichts, die erst bei/nach der Einreise am Flughafen getestet werden.

Grundsätzlich ist aber die Frage, inwieweit diese Regelung angepasst wird, wenn die Pflichttests eingeführt werden.
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Raimund Joos
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Re: Zur Beschränkung des Themas "Aktuelle Corona-Warnhinweise"

Beitrag von Raimund Joos »

CyrusField hat geschrieben: 31. Jul 2020, 12:40
Raimund Joos hat geschrieben: 31. Jul 2020, 12:04 4.Von diesen Regelungen sind nur Personen ausgenommen,die (........) durch ein ärztliches Zeugnisbelegen können, dass sie innerhalb von 48 StundenvorderEinreise negativ auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2getestetworden sind. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine Testung stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut unter https://www.rki.de/covid-19-testsveröffentlichtenStaat durchgeführt wurde.
Ja - 48h *VOR* der Einreise. Das bringt also Touristen nichts, die erst bei/nach der Einreise am Flughafen getestet werden.

Grundsätzlich ist aber die Frage, inwieweit diese Regelung angepasst wird, wenn die Pflichttests eingeführt werden.
Da steht "innerhalb von 48 Stunden" und nicht "vor 48 Stunden". Der Test darf also nicht älter als 48 Stunden sein ... so versteh ich das wenigstens.
Es wird wohl kaum Sinn machen die Leute aufwändig und teuer zu testen wenn die bei dem Nachweiß dass die kein Corona haben sowieso in die Quarantäne müssen ... mal abwarten

BC

Raimund
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CyrusField
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Re: Zur Beschränkung des Themas "Aktuelle Corona-Warnhinweise"

Beitrag von CyrusField »

Raimund Joos hat geschrieben: 31. Jul 2020, 12:04 [...] dass sie innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise [...]
Edit hat Leerzeichen eingefügt
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Anhalter
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Re: Zur Beschränkung des Themas "Aktuelle Corona-Warnhinweise"

Beitrag von Anhalter »

ich habe jetzt gerade nochmal die aktuelle Thüringer Verordnung zu Corona geprüft. Die ist da recht simpel:

Wenn: Aufenthalt in ausgewiesenem Risikogebiet innerhalb der letzten 14 Tage
Dann: 14 Tage Quarantäne
Sonst: Strafe

Das mag andernorts anders geregelt sein, eventuell mit Test statt Quarantäne, das darf gerne jeder selber für sein Bundesland prüfen.


Edit: OK, das rote war nicht korrekt! Der eingängliche Passus wird später wieder entschärft:

Von § 1 Abs. 1 Satz 1 nicht erfasst sind Personen, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher Sprache oder eine entsprechende Übersetzung in die deutsche Sprache durch einen vereidigten Übersetzer verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind. Das ärztliche Zeugnis nach Satz 1 muss sich auf eine Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen Staat mit vergleichbarem Test-Qualitätsstandard entsprechend der Veröffentlichung durch das Robert Koch-Institut durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden ist. Das ärztliche Zeugnis nach Satz 1 ist für mindestens 14 Tage nach der Einreise aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Dem im Ausland erstellten ärztlichen Zeugnis stehen nach Einreise im Inland fachgerecht erstellte Testungen und ärztliche Zeugnisse gleich, die die qualitativen Voraussetzungen nach Satz 2 erfüllen.
Die Absätze 1 bis 3 gelten nur, soweit die dort bezeichneten Personen keine Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen. Treten binnen 14 Tagen nach Einreise Symptome auf, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen, haben die Personen nach den Absätzen 2 und 3 unverzüglich die zuständige Behörde hierüber zu informieren.
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Shabanna
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Re: Zur Beschränkung des Themas "Aktuelle Corona-Warnhinweise"

Beitrag von Shabanna »

Camineiro hat geschrieben: 31. Jul 2020, 11:56
Einreisende aus Risikogebieten müssen sich grundsätzlich in 14-tägige Quarantäne begeben.
Das kann ich bestätigen.

Eine Bekannte ist am Montag aus Argentinien eingereist. Sie wurde am Flughafen München getestet und direkt in die 14-tägige Quarantäne geschickt. Die Übermittlung des Ergebnisses hat übrigens nicht (wie gestern im Fernsehen berichtet) 6 - 8 Stunden gedauert, sondern ganze 3 Tage. Gestern Abend kam das negative Ergebnis per E-Mail. Die insgesamt 14-tägige Quarantäne muss aber trotzdem voll durchgezogen werden. Auch ein zweiter negativer Test (was sie angeboten hat) befreit davon nicht.

Etwas merkwürdig war für mich, dass zwei Kontaktpersonen, die sie vom Flughafen abgeholt haben, keinerlei Quarantäne-Maßnahmen durchführen mussten, so lange die betreffende Person keine Symptome zeigt.

LG,
Andrea
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Raimund Joos
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Re: Zur Beschränkung des Themas "Aktuelle Corona-Warnhinweise"

Beitrag von Raimund Joos »

Anhalter hat geschrieben: 31. Jul 2020, 13:13ich habe jetzt gerade nochmal die aktuelle Thüringer Verordnung zu Corona geprüft. Die ist da recht simpel:

Wenn: Aufenthalt in ausgewiesenem Risikogebiet innerhalb der letzten 14 Tage
Dann: 14 Tage Quarantäne
Sonst: Strafe

Das mag andernorts anders geregelt sein, eventuell mit Test statt Quarantäne, das darf gerne jeder selber für sein Bundesland prüfen.
...ich kann mir aber nicht wirklich vorstellen dass da auf die Dauer Landesrecht Bundesrecht bricht.

Ich habe in den Nachrichten öfters gehört dass die die "Entweder - Oder" Regel im Gespräch haben ... anders wird es ja wohl auch kaum zu vermitteln sein warum man lange in der Schlange stehen soll um sich testen zu lassen wenn man sowieso in die Quarantäne muss ... welchen logischen Zweck sollten die Test dann überhaupt haben ...?

BC

Raimund

PS: Ich habe den Beitrag öffters geändert und dann aktualisiert ... mit der Zitierfunktion ist einiges troal schief gelaufen ...
Zuletzt geändert von Raimund Joos am 31. Jul 2020, 13:53, insgesamt 12-mal geändert.
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Uti
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Re: Zur Beschränkung des Themas "Aktuelle Corona-Warnhinweise"

Beitrag von Uti »

Das was du berichtest Andrea wundert mich doch, denn auf der Seite des auswärtigen Amtes steht:
Wenn Reisende nachweisen können, dass sie nicht mit dem Virus SARS CoV-2 infiziert sind, gelten diese Quarantäneregelungen nicht.

Der Nachweis muss durch ein ärztliches Zeugnis erbracht werden. Der molekularbiologische Test auf Vorliegen einer Infektion darf höchstens 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein (d.h. der Abstrich darf maximal 48 Stunden vor Einreise genommen worden sein). Der Test muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat mit vergleichbarem Qualitätsstandard vorgenommen worden sein.


Alternativ kann der Test nach Einreise am Ort des Grenzübertritts oder
am Ort der Unterbringung erfolgen.

Das Testergebnis muss - unabhängig davon, ob vor oder nach Einreise getestet wurde - für mindestens 14 Tage nach Einreise aufbewahrt werden. Es muss dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorgelegt werden.
Nachzulesen auch hier:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/Reis ... se/2371468
So war es übrigens auch bei meiner Arbeitskollegen die sich im Risikogebiet aufhielt. Sie würde am Flughafen in Köln getestet, musste 2 Tage auf ihr Testergebnis warten und wurde nach negativem Test aus der Quarantäne entlassen.

Ob in einzelnen Bundesländern strengere Regelungen bestehen ist mir nicht bekannt.
Jedes Gehen auf unvertrauten Wegen ist eine Reise ins Vertrauen.
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Anhalter
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Re: Zur Beschränkung des Themas "Aktuelle Corona-Warnhinweise"

Beitrag von Anhalter »

Raimund Joos hat geschrieben: 31. Jul 2020, 13:38

...ich kann mir aber nicht wirklich vorstellen dass da auf die Dauer Landesrecht Bundesrecht bricht...

BC

Raimund
Wenn (!) ich es richtig verstehe, ist Bundesrecht das, was mindestens gilt. Landesrecht kann schärfer sein, Städte und Landkreise können das nochmal verschärfen.

Meine Quarantäne durfte ich aufgrund der Allgemeinverfügung der Stadt Jena antreten, da diese die Schweiz als Risikogebiet führte, entgegen dem RKI, dass die Schweiz nicht als Risikogebiet führte (das war im März).

Ich muss aber auch gestehen, dass ich ob der grassierenden uneinheitlichen Regelungen langsam zunehmend frustriert bin. Als Arbeitgeber darf ich noch ein paar Sachen zusätzlich im Auge behalten, und das ist sowas von unübersichtlich was denn nun wo, in welchem Zusammenhang und für wen gilt, das macht keinen Spaß mehr.

Von daher, ein herzliches Danke von mir an alle, die versuchen hier eine gewisse Übersichtlichkeit herzustellen!
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Raimund Joos
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Re: Zur Beschränkung des Themas "Aktuelle Corona-Warnhinweise"

Beitrag von Raimund Joos »

Anhalter hat geschrieben: 31. Jul 2020, 13:50

Ich muss aber auch gestehen, dass ich ob der grassierenden uneinheitlichen Regelungen langsam zunehmend frustriert bin. Als Arbeitgeber darf ich noch ein paar Sachen zusätzlich im Auge behalten, und das ist sowas von unübersichtlich was denn nun wo, in welchem Zusammenhang und für wen gilt, das macht keinen Spaß mehr.

Von daher, ein herzliches Danke von mir an alle, die versuchen hier eine gewisse Übersichtlichkeit herzustellen!
Da stimme ich dir zu !

BC

Raimund
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Re: Zur Beschränkung des Themas "Aktuelle Corona-Warnhinweise"

Beitrag von Shabanna »

Uti hat geschrieben: 31. Jul 2020, 13:43 Das was du berichtest Andrea wundert mich doch, denn auf der Seite des auswärtigen Amtes steht:
Wenn Reisende nachweisen können, dass sie nicht mit dem Virus SARS CoV-2 infiziert sind, gelten diese Quarantäneregelungen nicht.

Der Nachweis muss durch ein ärztliches Zeugnis erbracht werden. Der molekularbiologische Test auf Vorliegen einer Infektion darf höchstens 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein (d.h. der Abstrich darf maximal 48 Stunden vor Einreise genommen worden sein). Der Test muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat mit vergleichbarem Qualitätsstandard vorgenommen worden sein.


Alternativ kann der Test nach Einreise am Ort des Grenzübertritts oder
am Ort der Unterbringung erfolgen.

Das Testergebnis muss - unabhängig davon, ob vor oder nach Einreise getestet wurde - für mindestens 14 Tage nach Einreise aufbewahrt werden. Es muss dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorgelegt werden.
Nachzulesen auch hier:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/Reis ... se/2371468
So war es übrigens auch bei meiner Arbeitskollegen die sich im Risikogebiet aufhielt. Sie würde am Flughafen in Köln getestet, musste 2 Tage auf ihr Testergebnis warten und wurde nach negativem Test aus der Quarantäne entlassen.

Ob in einzelnen Bundesländern strengere Regelungen bestehen ist mir nicht bekannt.
Keine Ahnung, Uti, vielleicht saß da eine im Amt, die nicht richtig Bescheid wusste. Hab grad deinen Auszug meiner Bekannten geschickt, jetzt will sie nochmals beim Landratsamt nachfragen :?

LG,
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Re: Zur Beschränkung des Themas "Aktuelle Corona-Warnhinweise"

Beitrag von Pooh_der_baer »

Hallo zusammen,

Gesetze, die im Bundestag beschlossen werden, sind für alle Länder gültig.
Hierbei gilt dann Bundesrecht bricht Landesrecht.

Viele Verordnungen, dazu zählen auch diese für die jetzige Pandemiesituation, werden auf Länderebene und nicht auf Bundesebene
beschlossen. Sie sind daher nur für die einzelnen Länder gültig. Siehe vor Jahren die Verbote des Rauchens in Gaststätten.
In dem Dorf A durfte geraucht werden, da es im anderen Bundesland lag, als dorf B. Beide Dörfer waren durch eine Strasse getrennt.

Nicht umsonst gibt es bei verschiedenen Portalen Aufstellungen was in den einzelnen Bundesländern gestattet ist und was nicht.

Es gibt auch Verordnungen, bei denen die Kreise Befugnisse haben, strengere Regeln anzuwenden.

So ist halt der Förderalismus.
Wer sich nicht erinnert, den bestraft die Zukunft.
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Re: Zur Beschränkung des Themas "Aktuelle Corona-Warnhinweise"

Beitrag von Torsten »

Shabanna hat geschrieben: 31. Jul 2020, 13:36
Etwas merkwürdig war für mich, dass zwei Kontaktpersonen, die sie vom Flughafen abgeholt haben, keinerlei Quarantäne-Maßnahmen durchführen mussten, so lange die betreffende Person keine Symptome zeigt.

LG,
Andrea
Ungefähr das selbe habe ich im April erlebt. Verwandschaft wurde positiv getestet. Ich hatte nachweislich Kontakt, bin dann proaktiv auf das Gesundheitsamt zugegangen. Es gab kein Test, keine Quarantäne für mich. Solange keine Symptome o.ä. sollte ich so weiter machen wie vorher. Andere Kontakte ersten Grades wurden komplett getestet. Die Gesundheitsämter sind einfach komplett überfordert.
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Re: Zur Beschränkung des Themas "Aktuelle Corona-Warnhinweise"

Beitrag von Raimund Joos »

Eine Bekannte von mir war zur Beginn der Pandemie krank ... Halsschmerzen usw. Die arbeitet zufällig als Altenpflegerin und hatte das ihrem Arzt und ihrem Chef so mitgeteilt und dringend um einen Test gebeten da die Angst hatte die Senioren im Heim anzusteckne.

Man antwortet ihr dass man Sie nicht testen wolle da sie keinen Kontakt zu einer infizierten Person nachweisen konnte ... dabei war ihre Tochter auch mit den selben Symthomen krank.

Ich habe ihr dann dann empfohlen eine Einschreiben an das Gesundheitsamt zu schicken in der sie die Situation beschreibt und in Aussicht zu stellen dass die das ganze dann veröffentlicht wenn dann der Virus im Seniorenheim rund geht und es dann Todesfälle gibt...

Und plötzlich kahm dann doch ein Anruf sie könne nun zum Test kommen .....

Ja ja ... in der Coronazeit ist so manches nicht ganz logisch - ob im Ausland oder auch in Deutschland

BC

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CyrusField
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Re: Zur Beschränkung des Themas "Aktuelle Corona-Warnhinweise"

Beitrag von CyrusField »

Auszüge aus einem Artikel des Spiegel ("Unser tödlicher Leichtsinn"), leider kostenpflichtig:
[...]
Doch weil sein Herkunftsland als eines von 130 Risikogebieten gilt, wurde ihm am Flughafen ein Zettel in die Hand gedrückt, auf Deutsch und Englisch. Fluggäste aus Risikogebieten, die in den 48 Stunden vor Einreise nicht negativ auf Sars-CoV-2 getestet wurden, sollen sich "unverzüglich in ihre eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft begeben" und zwei Wochen dort bleiben, heißt es da. Zudem muss Seyithan sofort mit seinem Gesundheitsamt in Hamburg-Harburg Kontakt aufnehmen.

Er würde lieber direkt am Flughafen diesen Test machen, sagt der Rentner, aber die Teststelle wird gerade erst aufgebaut und in den nächsten Tagen in Betrieb gehen. Da sind die Hamburger Ferien dann fast schon vorbei.
[...]
[...]
Am Mittwoch vergangener Woche vertagte sich die Konferenz der Gesundheitsminister ohne formellen Beschluss. Bei ihrer nächsten Schalte am Freitagmittag beauftragten sie Spahn, eine Testpflicht zumindest juristisch zu prüfen. Die Runde hatte ihre vorsichtige Einigung zu diesem Punkt kaum ausformuliert, da meldete dpa: "Söder fordert Corona-Testpflicht an deutschen Flughäfen."

Wieder war der bayerische Ministerpräsident vorangestürmt und prägte damit den Kurs der Corona-Politik. Über das Wochenende korrigierte Spahn seine Meinung und sagte am Montag, er werde eine Testpflicht per Verordnung durchsetzen. Dazu hatten ihn vor allem gestiegene Infektionszahlen veranlasst.

Doch das Vorhaben könnte, glaubt man Experten, verfassungswidrig sein, weil der Bund dafür womöglich gar nicht die Kompetenzen hat. Zwar sieht das Infektionsschutzgesetz eine entsprechende Verordnungsermächtigung für den Bund vor. Nach einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages ist aber "nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes" die Ausführung des Infektionsschutzgesetzes "Sache der Länder". Es "dürfte in der Praxis kein Raum für das Bundesministerium der Gesundheit bestehen", solche Anordnungen zu erlassen, so das Gutachten.

Auch in der Bundesregierung ist die Testpflicht umstritten. Noch am Montagnachmittag hatte Spahns Haus das Justizministerium um eine Einschätzung zu den geplanten Pflichttests gebeten. Dort favorisiert man einen anderen Ansatz: Reiserückkehrer aus Risikogebieten sollten nicht zum Corona-Abstrich gezwungen werden, sondern einen schnellen Test als ein Angebot annehmen können, um eine 14-tägige Quarantäne zu vermeiden.
[...]
Föderalismus Yaaay! :roll:
Ich wage die steile These, dass es für längere Zeit bei freiwilligen Tests bleiben wird. Die aber auch noch nicht überall zur Verfügung stehen (und warum nur an Flughäfen? Was ist mit Reisenden, die per Zug oder mit dem Auto reisen :?: ). Damit bleibt es aber dann wohl auch für die Quarantäne-Regelungen von Heimkehrern aus Risikogebieten.
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