Diese Einschränkung ist für Einreisende nicht zutreffend, da der Test am Flughafen nicht 48 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde.Raimund Joos hat geschrieben: ↑31. Jul 2020, 12:04Das Dokument wurde bereits im Juni erstellt ... unter Punkt 4 findet sich dort folgende Einschränkung:Camineiro hat geschrieben: ↑31. Jul 2020, 11:56Das scheint so nicht richtig zu sein.Raimund Joos hat geschrieben: ↑31. Jul 2020, 10:47
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Da ja Tests für Rückkehrer bald verpflichtend sein werden ist es kaum anzunehmen dass jemand wie von dem Jornalisten befürchtet wie in England in Quarantäne muß nur weil er aus dem Land kommt, sondern nur dann wenn er wie am Flughafen tatsächlch positiv getestet wird.
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Einreisende aus Risikogebieten müssen sich grundsätzlich in 14-tägige Quarantäne begeben.
(Quelle: Bundesgesundheitsministerium)
Da das RKI die spanischen autonomen Gemeinschaften Katalonien, Aragon und Navarra seit heute als Risikogebiete einstuft, sind Rückreisende aus diesen Regionen davon betroffen.
4.Von diesen Regelungen sind nur Personen ausgenommen,die (........) durch ein ärztliches Zeugnisbelegen können, dass sie innerhalb von 48 StundenvorderEinreise negativ auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2getestetworden sind. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine Testung stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut unter https://www.rki.de/covid-19-testsveröffentlichtenStaat durchgeführt wurde.
Der Test am Flughafen würde eine nur kurz zurückliegende Infektion nicht anzeigen.
Daher muss zu einem späteren Zeitpunkt ein weiterer Test zuhause beim Hausarzt erfolgen, um eine Infektion sicher auszuschließen.
Ich verweise nochmal auf das Interview mit der Virologin Prof. Ulrike Protzer in der ZDF-Sendung Dunja Hayali (s. vorheriger Beitrag).
P.S.: Zuwiderhandlungen gegen die Quarantäne sind übrigens kein Kavaliersdelikt.
Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne können mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden!
Quelle: RKI